Dosisgrenzwerte dienen nicht als Trennlinie zwischen gefährlicher und ungefährlicher Strahlenexposition. Die Überschreitung eines Grenzwertes bedeutet vielmehr, dass die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten gesundheitlicher Folgen (insbesondere von Krebserkrankungen) über einem als annehmbar festgelegten Wert liegt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite Bundesamt für Strahlenschutz.
Dosiskonversionsfaktor: 1mSv/a entspricht 22Bq/m³ bei 7.000h. Quelle: ICRP ref 4836-9756-8598, Januar 26.2018
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